ich benötige "eure" Unterstützung bei dem Thema "wann Technikräume/Elektroräume be- und entlüftet werden müssen. Welche Vorgabe oder Richtlinie ist hierbei relevant?
Beispiel: Ein Raum ca. 15 m² mit einem kleinen Schaltschrank. Muss der Raum nun belüftet werden oder nicht. Wie kann man allgemein solche Räumlichkeiten beurteilen, ob diese belüftet werden müssen oder nicht und nach welchen Vorgaben ?
ich kann hier meinem Vorredner nur recht geben, allerdings ist dies auch Bundesland bezogen.
Auch Stellt sich die Frage wie ist die Schaltanlage aufgebaut ist (elektrisch ( Traforaum oder Maschineraum eventuell Batterieraum usw.) Zugangsmöglichkeiten usw.
und einige andere Dinge Elektriker und Sachversicherer mit ins Boot holen (wäre Ratsam)