die Antwort findest du in der BGR 133, Abschnitt 4.5.7.
4.5.7 Bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern können
andere geeignete Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Wandhydranten, berücksich-
tigt werden. Davon ausgenommen sind ortsfeste Löschanlagen.