Wartung bei Rauch- und Wärmeabzügen
Verfasst: Do 25.02.2010 12:48
Hallo,
ich bin zum Thema "Brandschutz" gekommen, wie die Jungfrau zum Kind ;-)
D.h. wenig/keine Vorkenntnisse.
In der Bauvorschrift/Baugenehmigung steht:
Ist dementsprechend eine Rauchabzugsanlage notwendig bzw. wie sieht es mit der Wartung aus?
Wartung gemäß DIN 18232 - 2, d.h. jährlich durch Sachkundigen/Fachfirma oder reicht es, wenn man 1/2-jährlich oder jährlich als "Laie" das Fenster öffnet um zu sehen, ob es irgendwo "hängt"?
ich bin zum Thema "Brandschutz" gekommen, wie die Jungfrau zum Kind ;-)
D.h. wenig/keine Vorkenntnisse.
In der Bauvorschrift/Baugenehmigung steht:
Müssen die Fenster sich "nur" öffnen lassen (mechanisch) oder müssen sie bei Rauchentwicklung selbstätig aufgehen (automatisch, d.h. mehr als nur ein Hebel)?Für alle Räume sind Fenster als Rauchabzugsöffnungen von mind. 1% der jeweiligen Raumgrundfläche vorzusehen. Fenster müssen sich leicht und ohne Hilfsmittel öffnen lassen.
Ist dementsprechend eine Rauchabzugsanlage notwendig bzw. wie sieht es mit der Wartung aus?
Wartung gemäß DIN 18232 - 2, d.h. jährlich durch Sachkundigen/Fachfirma oder reicht es, wenn man 1/2-jährlich oder jährlich als "Laie" das Fenster öffnet um zu sehen, ob es irgendwo "hängt"?