Flucht und Rettungspläne

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
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Tobias Ertl

Flucht und Rettungspläne

Beitrag von Tobias Ertl »

Hallo und Guten Abend!

Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage an die Profis hier.
Ich erstelle seit geraumer Zeit Flucht und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne jeglicher art.
Nun wollte ich fragen wenn ich einen Flucht und Rettungsplan erstelle heißt es ja:

Mastab 1:100 sowie 1:250 und 1:350 je nach Gebäude Größe.
Nun habe ich oft das Problem das Gebäude passt nicht ganz auf A3. Nun habe ich immer versucht ein sicheren Treppenraum sowie Notausgänge im Ausschnitt dargestellt.
Aber oft habe ich au h an Mastab angepasst z.b alle Pläne in 1:180 Mastab.

Frage ist eigentlich muss msn nun die 1:100 unbedingt einhalten oder mach ich mich haftbar wenn einmal der Mastab bei 1:160 etc. ist?
Alles andere sind ja in meinen Augen ja nur Richtlinien wie Symbole mindestens 7mm usw.

Ich hoff mir kann einer voneuch diese Frage beantworten.

Übrigens ich arbeite mit Allplan Nemetschek.

Dankeschön und einen schönen Abend noch.

Gruß Tobias
Rebling
Beiträge: 11
Registriert: Di 09.10.2012 16:33

Re: Flucht und Rettungspläne

Beitrag von Rebling »

Hallo Tobias,
was spricht gegen 1:250
ich kein dein Objekt nicht, aber je nach Lage der Fluchtwege evtl auch ein Weg:
Gebäudeausschnitt in 1:100 und zusätzlich Lage in Gebäudeübersicht
Tobias Ertl

Re: Flucht und Rettungspläne

Beitrag von Tobias Ertl »

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ja versteh Ausschnitt 1:100 mach ich ja auch oft.
Aber ist das haftbar wenn der Mastab bei ein Beispiel von 1:180 sagen wir. Oder sind die Maßstäbe nur Richtwerte?
Generell würde ich eher immer sagen bei großen Objekte mache ich gern An Pläne sind übersichtlicher.
Aber danke für deine Informative Unterstützung.

Mfg Tobi
clammer
Beiträge: 619
Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Flucht und Rettungspläne

Beitrag von clammer »

Auszug aus DIN ISO 23601:
"Die folgenden Mindestmaßstäbe sind anzuwenden:"

Gruß
C. Lammer
Tobias Ertl

Re: Flucht und Rettungspläne

Beitrag von Tobias Ertl »

clammer hat geschrieben:Auszug aus DIN ISO 23601:
"Die folgenden Mindestmaßstäbe sind anzuwenden:"

Gruß
C. Lammer
Hallo Herr Lammer,
ich weiß das die Mindestmaßstäbe anzuwenden sind.
Aber jetzt sagt der Auszug "Mindest" bedeutet das jetzt, wenn ich über den Mastab hinausgehe, das dies nicht haftbar ist wenn diese Pläne nach DIN ISO 23601 erstellen.
Das ist eigentlich meine wirkliche Fragestellung gewesen.

Mfg

Tobias Ertl
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